Der einfachste Weg, Nicht-EU-Arbeitnehmer für die Arbeit in Polen anzumelden, ist die „Erklärung über die Beauftragung eines Ausländers“. Der Prozess zur Erlangung dieses Dokuments erfordert Kenntnisse des polnischen Rechts und kann für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ausgestellt werden.

Ein Ausländer muss keine Erlaubnis einholen, wenn das Bezirksarbeitsamt eine Bescheinigung über die Beauftragung mit einer Arbeit in das Melderegister einträgt, sofern die Arbeit gemäß dieser Erklärung ausgeführt wird.

Wenn Sie Arbeitgeber sind und einen Ausländer mit armenischer, weißrussischer, georgischer, moldauischer oder ukrainischer Staatsbürgerschaft beschäftigen möchten, können Sie das vereinfachte Verfahren zur Beschaffung dieses Dokuments nutzen.

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Der Hauptunterschied zwischen einer Erklärung und einer Arbeitserlaubnis besteht darin, dass eine Arbeitserklärung nur für Bürger von fünf bestimmten Ländern ausgestellt werden kann: Armenien, Weißrussland, Georgien, Moldawien oder Ukraine.

Zu den Grundvoraussetzungen für die Arbeit im vereinfachten Verfahren gehören die Eintragung einer Arbeitserklärung der Bezirksarbeitsstätte in das Melderegister und der Besitz eines Dokuments, das den rechtmäßigen Aufenthalt des Ausländers im Hoheitsgebiet der Republik Polen bestätigt.

Wenn Sie die Arbeit eines Bürgers eines anderen Landes anmelden, haben Sie Anspruch auf die Ausübung einer nichtsaisonalen Arbeit, die spätestens 6 Monate nach Abgabe der Erklärung beginnen muss.

Wie erhalte ich ein Dokument, das die Beauftragung eines Ausländers mit der Arbeit bestätigt?

  • Der Antrag ist vom Arbeitgeber beim Bezirksarbeitsamt einzureichen
  • Einige Bezirksarbeitsämter erfordern möglicherweise die Online-Einreichung von Anträgen über praca.gov.pl, insbesondere in Großstädten wie Warschau oder Breslau. Einige Arbeitsämter akzeptieren jedoch keine Online-Bewerbungen. Schauen Sie daher im Zweifelsfall auf der Website des jeweiligen Arbeitsamtes nach.
  • Ein Antrag auf die Absicht, einem Ausländer eine Arbeit zu übertragen, kann nach Erwerb einer Entsendungsbestätigung auch per Post erfolgen.
  • Das Büro wird sich dann bezüglich der nächsten Schritte mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Das Bezirksarbeitsamt trägt die Erklärung in das Register ein.
  • Der Arbeitgeber leitet die eingeschriebene Erklärung dann an den Ausländer weiter.
  • Auf der Grundlage dieser Erklärung beantragt der Ausländer einen Aufenthaltstitel, der ihm die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Polen ermöglicht, z. B. wenn er zuvor keinen solchen hatte, je nach Sachlage im In- und Ausland.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Amt darüber zu informieren, dass der Ausländer die Arbeit aufgenommen hat (spätestens am Tag des Arbeitsbeginns) oder dass er die Arbeit nicht aufgenommen hat (innerhalb von 7 Tagen ab dem in der Erklärung angegebenen Datum).

Der Arbeitgeber muss den Ausländer außerdem innerhalb von sieben Tagen im Sozial- und Krankenversicherungssystem anmelden, wodurch er Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft und medizinischer Versorgung in Polen hat.

Der Erklärung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopien des gültigen Personalausweises des Arbeitgebers und, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person ist, eine Kopie eines Auszugs aus dem Landesgerichtsregister (KRS).

  • Kopien aller vollständigen Seiten Ihres aktuellen Auslandsreisedokuments, beispielsweise eines Reisepasses.

  • Bestätigung der Zahlung der Anmeldegebühr.

  • Erklärung, dass keine Vorstrafen im Zusammenhang mit den in Art. 1 genannten Umständen vorliegen. 88z-Abschnitt 5 Punkte 1-6 des Gesetzes über Arbeitsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen.

  • Vollmacht oder Vollmacht, wenn in dem Fall ein Anwalt tätig wird.

Die Registrierung einer Absichtserklärung, einem Ausländer eine Arbeit anzuvertrauen, macht die Durchführung einer Arbeitsmarktprüfung durch das Bezirksarbeitsamt überflüssig und beschleunigt so den Prozess der Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern.

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Auf dem heutigen globalisierten Arbeitsmarkt wird die Beschäftigung eines Ausländers für die meisten polnischen Unternehmer zur Norm. Der Prozess der „Beauftragung eines Ausländers mit einer Arbeit auf der Grundlage einer Erklärung“ ist jedoch recht kompliziert und erfordert Kenntnisse des polnischen Arbeitsrechts und der polnischen Verwaltungsverfahren. Hier kommt Vitworker ins Spiel und bietet seine Dienste an, um Sie beim Ausfüllen dieses Dokuments zu unterstützen.

Wie nutzt man die Dienste von Vitworker? Sie können uns auf mehreren Wegen kontaktieren. Der einfachste und schnellste Weg ist die Nutzung des auf der Website des Unternehmens verfügbaren Kontaktformulars. Sie können auch die angegebene Telefonnummer anrufen oder eine E-Mail senden.

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