Die Polenkarte bestätigt die polnische Herkunft des Ausländers. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Vorteilen einer Pole’s Card, wer berechtigt ist, sie zu erhalten, zum Verfahren für den Erhalt, zu den Kosten, zur Gültigkeitsdauer und Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dieser Karte.

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Welche Rechte verleiht die Pole's Card?

Personen mit polnischen Pässen haben Anspruch auf zahlreiche Leistungen, wie zum Beispiel:

  1. Ausnahmen von der Pflicht zur Einholung einer Beschäftigungserlaubnis.
  2. Möglichkeiten zur gleichberechtigten Gründung und Führung eines Unternehmens mit polnischen Einwohnern.
  3. Fortsetzung von Studien, Doktorarbeiten und anderen Formen der Ausbildung sowie Teilnahme an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
  4. Zugang zu Gesundheitsdiensten in Notfällen.
  5. Erhalten Sie zusätzlich 37 % Rabatt auf Personen-, Schnell- und Schnellzüge in Polen auf Basis einer Einzelfahrkarte.
  6. Freier Eintritt in ausgewählte Nationalmuseen in Polen.
  7. Konsularische Hilfe bei Gefahr für Leben oder Sicherheit im Zuständigkeitsbereich des Konsuls.
  8. Befreiung von den Konsulargebühren im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte, die sich aus dem Besitz einer polnischen Karte ergeben, einschließlich der Rechte im Zusammenhang mit Visa und der polnischen Staatsbürgerschaft.
  9. Möglichkeit der Beantragung eines Geldstipendiums zur teilweisen Deckung der Lebenshaltungskosten in Polen im Falle der Einreichung eines Antrags auf Daueraufenthalt. Geldleistungen sind maximal 9 Monate gültig.
  10. Vorrang bei der Beantragung materieller Hilfe zur Unterstützung von Polen im Ausland.

Wer kann die Pole's Card erhalten?

Persona:

  • der zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Ausstellung der Polenkarte und zum Zeitpunkt des Erhalts der Polenkarte nicht die polnische Staatsbürgerschaft besitzt,

oder

  • die keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis im Hoheitsgebiet der Republik Polen haben,

oder

  • wurde der Status eines Staatenlosen zuerkannt.

Wir werden uns nun einige Gruppen von Ausländern ansehen, die sich für die Pole’s Card qualifizieren.

Es gab polnische Staatsbürger und ihre Nachkommen

Personen, die einmal die polnische Staatsbürgerschaft besaßen und diese später durch Verzicht oder Entzug der Bürgerrechte verloren haben, können die Polenkarte beantragen. Auch ihre Kinder und Enkelkinder können diese Karte beantragen, sofern sie ihre polnische Herkunft nachweisen.

Ausländische Studenten

Auch ausländische Studierende, die an polnischen Universitäten studiert haben, haben die Möglichkeit, die Pole’s Card zu erhalten. Sie müssen ihre polnische Herkunft nachweisen und entsprechende Empfehlungen von der Universität erhalten, an der sie studiert haben.

Gastarbeiter

Auch Ausländer, die dauerhaft oder vorübergehend in Polen arbeiten, können die Polenkarte beantragen. Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis und einen Nachweis der polnischen Herkunft, beispielsweise die polnische Staatsangehörigkeit eines Elternteils.

Menschen ohne polnische Herkunft

In manchen Fällen können auch Personen ohne polnische Wurzeln die Polenkarte erhalten. Dies gilt für Menschen, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung Polens leisten oder sich für die Förderung der polnischen Kultur und Werte einsetzen.

Wie erhalte ich die Pole's Card?

Ein Antrag auf eine Polenkarte muss bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Polen in dem Land gestellt werden, in dem die Person derzeit lebt. Es ist auch möglich, einen Antrag online über die Website des Konsulats einzureichen.

Die Pole-Karte wird einer Person verliehen, die:

  • Seine Zugehörigkeit zur polnischen Nation kann er durch den Nachweis zumindest grundlegender Kenntnisse der polnischen Sprache, die er als seine Muttersprache betrachtet, sowie durch die Kenntnis und Pflege polnischer Traditionen und Bräuche bestätigen;
    Wird eine schriftliche Erklärung über die Zugehörigkeit zur polnischen Nation abgeben;
  • Er muss den Nachweis erbringen, dass er polnischer Staatsbürger ist, die polnische Staatsbürgerschaft besitzt oder dass mindestens einer seiner Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern polnischer Staatsbürger ist oder war;
  • Personen aus Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Litauen, Lettland, Moldawien, der Russischen Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, der Ukraine, Usbekistan oder die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem dieser Länder staatenlos sind .

Erteilung der Pole-Card an Menschen mit Behinderung:

  • Auf Antrag beider Elternteile kann eine Kinderkarte ausgestellt werden, wenn beide Elternteile diese vor der Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes besitzen. Besitzt nur ein Elternteil die Karte, bedarf ihre Ausstellung der Zustimmung des anderen Elternteils, die im Beisein des polnischen Konsuls oder Woiwoden geäußert wird. Sofern der andere Elternteil kein elterliches Recht hat, ist diese Einwilligung nicht erforderlich.
  • Die Karte kann auch einem Minderjährigen ausgestellt werden, der nachweist, dass mindestens ein Elternteil, Großeltern oder Urgroßeltern seines verstorbenen Elternteils Pole oder polnischer Staatsbürger war. In einem solchen Fall wird der Antrag vom hinterbliebenen Elternteil oder gesetzlichen Vertreter gestellt.

Wie hoch sind die Kosten?

Das Beschaffungsverfahren ist in allen Phasen kostenlos und erfordert keine Gebühren

Wie lange ist es gültig?

Die Polenkarte ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Um die Gültigkeit der Karte um weitere 10 Jahre zu verlängern, muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit der Karte ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Es ist erwähnenswert: Eine an einen Minderjährigen ausgestellte Pole’s Card ist gültig, bis der Minderjährige 18 Jahre alt wird, plus ein weiteres Jahr. Nach Erreichen der Volljährigkeit muss der Karteninhaber die Verlängerung spätestens 9 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres beantragen.

Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist die Polenkarte unbefristet gültig.

Verlängerungsverfahren

Im ersten Schritt der Verlängerung der Polenkarte müssen Sie persönlich beim polnischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland einen Antrag stellen. Der Antrag muss gemäß den Anforderungen des Konsulats ausgefüllt werden. Eine fehlerhafte Ausfüllung kann zur Ablehnung führen.

Es ist auch wichtig, die konsularische Gebühr im Zusammenhang mit der Verlängerung der Polenkarte zu berücksichtigen. Die Höhe der Gebühr hängt vom Land, in dem Sie sich bewerben, und vom aktuellen Wechselkurs ab. Zur Kostenminimierung empfiehlt es sich, unsere Spezialisten zu konsultieren.

Nach Einreichung des Antrags und Zahlung der Konsulargebühr muss die neue Pole’s Card persönlich im Konsulat abgeholt werden. Dieser Vorgang kann einige Zeit dauern. Es wird daher empfohlen, ihn rechtzeitig zu starten, bevor die aktuelle Karte abläuft.

Was tun bei Verlust/Beschädigung der Karte?

Bei Verlust oder Beschädigung der Polenkarte muss der Inhaber dies unverzüglich dem zuständigen Woiwodschaftsamt oder Konsulat melden und einen Antrag auf ein Duplikat stellen. Über die Ausstellung eines Duplikats entscheidet die Institution, die die Karte ursprünglich ausgestellt hat (Konsul oder Woiwode).

Personen, die die Volljährigkeit erreicht haben und die Polenkarte beantragen, müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Beantragung der Pole-Card,
  • Ein gültiges Ausweisdokument mit aktuellem Lichtbild und dessen Fotokopie,
  • Nachweise, die die polnische Staatsbürgerschaft des Antragstellers oder seiner Vorfahren bestätigen, Dokumente, die die
  • Verwandtschaft bestätigen, und deren Kopien,
  • Zertifikate einer anerkannten polnischen Organisation, die die aktive Teilnahme an der polnischen Kultur und Sprache bestätigen,
  • Nachweis von Kenntnissen der polnischen Sprache, z. B. Schul- oder Hochschulzeugnisse aus Polen oder von ausländischen Institutionen, deren Unterrichtssprache Polnisch ist;
  • Das Fehlen solcher Dokumente führt dazu, dass der Konsul Ihre Sprachkenntnisse während des Interviews beurteilt.

Eltern, die eine Pole-Karte für ein minderjähriges Kind beantragen, müssen Folgendes vorlegen:

  • Ausgefüllter Kartenantrag,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Eine Kopie des Personalausweises der Eltern bzw. der Eltern,
  • Polnischer Personalausweis eines Elternteils oder dessen Kopie.

Der Besitz einer Polenkarte ist nicht gleichbedeutend mit dem Erhalt der polnischen Staatsbürgerschaft, sie berechtigt nicht zum dauerhaften Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Polen oder zum visumfreien Überschreiten der Grenzen der Republik Polen.

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