Aufmerksamkeit! Möglichkeit, ein Unternehmen online zu gründen!

  • Eintragung einer Einzelfirma (JDG)
  • Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o. o.)

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Im VITWORKER-Büro bieten wir Ihnen gerne umfassende Unterstützung bei der Gründung und Registrierung eines Unternehmens, sowohl in Form eines Einzelunternehmens als auch einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o. o.). Wir verstehen die Herausforderungen einer Unternehmensgründung in einem neuen Land, insbesondere ohne Kenntnisse der polnischen Sprache. Polen, ein sich dynamisch entwickelndes Land mit einer modernen Wirtschaft und Mitglied der Europäischen Union, verfügt über zahlreiche Vorschriften, die europäischen Standards entsprechen. Unser Wissen und unsere Erfahrung ermöglichen es uns, Sie bei der Gründung eines Unternehmens effektiv zu unterstützen. Dank unserer Kenntnis der polnischen und europäischen Rechtsvorschriften können wir Sie effektiv durch den gesamten Prozess begleiten, sodass Sie Ihr Unternehmen in Polen problemlos starten können. Unser Ziel ist es, die Gründung eines Unternehmens für Sie so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Wir sind hier, um die besten Lösungen anzubieten und Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen!

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Registrierung und Durchführung von Änderungen in:

  • KRS – Nationales Gerichtsregister
  • Finanzamt – Finanzamt
  • Statistisches Zentralamt – Statistisches Zentralamt
  • ZUS – Sozialversicherungsanstalt
  • CEiDG – Zentrale Registrierung und Information zur Wirtschaftstätigkeit

Welche Art von Aktivität soll ich wählen?

Dies ist eine sehr wichtige Frage, insbesondere wenn Sie zusätzliche Steuerkosten vermeiden möchten, die durch eine falsche Wahl der Unternehmensform entstehen können. Die richtige Wahl der Unternehmensform ist entscheidend und hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der geplanten Unternehmensgröße, der Anzahl der Gesellschafter und der akzeptablen Risikohöhe.

In Polen lassen sich Unternehmen in zwei Hauptkategorien einteilen: Einzelunternehmen und juristische Personen. Bei der Entscheidung zwischen einem Einzelunternehmen und einer Gesellschaft, beispielsweise einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sollten diese Faktoren berücksichtigt werden. Jedes Formular hat seine eigenen spezifischen Registrierungsanforderungen sowie steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen, die vor einer endgültigen Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

Mit unserer Hilfe können Sie zwei Hauptarten von Geschäftsaktivitäten registrieren:

Einzelunternehmen (J.d.g.) – diese Unternehmensform begründet keine juristische Person. Der Unternehmer handelt im eigenen Namen und haftet persönlich für alle Verbindlichkeiten und Schulden seines Unternehmens. Dies ist eine ideale Lösung für kleine Unternehmen, die kein hohes finanzielles Risiko mit sich bringen und keine hohen Betriebskosten verursachen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o. o.) ist die in Polen am häufigsten gewählte Gesellschaftsform. Die Gründer eines solchen Unternehmens haften nicht persönlich für dessen Schulden; ihre Haftung ist auf die Höhe der geleisteten Beiträge beschränkt.

Warum Sp. z o. o. ist so beliebt? Einer der Hauptgründe ist die begrenzte finanzielle Verantwortung der Eigentümer. Dies macht es attraktiv für Unternehmer, die ihr persönliches finanzielles Risiko minimieren möchten. Sp. z o. o. Es bietet außerdem Managementflexibilität und kann Investitionen anziehen, was es zu einer bevorzugten Wahl für größere Unternehmen macht.

Andere Rechtsformen wie eine Aktiengesellschaft, eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine Lebenspartnerschaft haben ihre spezifischen Merkmale und können je nach der spezifischen Art des Unternehmens, der Größe des Unternehmens und der Risikobereitschaft des Unternehmens besser sein die Besitzer.

Firmenregistrierungstreffen – diese und weitere Themen besprechen wir gerne bei einem Kaffee in unserem Büro oder im Rahmen eines Online-Meetings. Wir laden Sie ein, über häufige Missverständnisse bei der Registrierung von Unternehmen oder Einzelunternehmen zu sprechen, um sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos und ohne Probleme abläuft.

Hier sind einige typische Fehler, die bei der Registrierung eines Unternehmens in Polen passieren können, und ihre Folgen:

Gleich zu Beginn ist zu beachten, dass eine falsche Wahl der Rechtsform eines Unternehmens zu hohen Steuersätzen und zusätzlichen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen oder Einschränkungen bei der Führung eines Unternehmens führen kann.

Darüber hinaus kann eine falsche Bestimmung des Zielkapitals den Prozess der Unternehmensregistrierung verzögern oder dazu führen, dass die Mittel für die Unternehmensgründung fehlen.

Darüber hinaus kann eine falsche Definition der Unternehmensziele und des Tätigkeitsbereichs zu Schwierigkeiten bei der Erlangung von Lizenzen und Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten führen.

Darüber hinaus können falsche Angaben zum Firmeninhaber zu Verzögerungen im Registrierungsprozess führen und dazu führen, dass die Registrierung durch die zuständigen Behörden verweigert wird.

Darüber hinaus kann die Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen zu Verzögerungen bei der Unternehmensregistrierung führen.

Darüber hinaus kann die Nichtzahlung von Steuern und Gebühren zur Verhängung einer Geldstrafe, Strafzinsen oder sogar zur Liquidation des Unternehmens führen.

Schließlich kann eine falsche Auswahl des PKD-Codes Folgendes zur Folge haben:

Strafen und Sanktionen: Wenn Sie einen unangemessenen Aktivitätscode auswählen, können Ihnen Bußgelder und Sanktionen der zuständigen Behörden drohen.

Probleme bei der Steuerberichterstattung: Ein falsch ausgewählter Aktivitätscode kann zu Fehlern bei der Steuerberichterstattung führen, was wiederum zu Problemen bei Prüfungen führen und zusätzliche Kosten für die Korrektur dieser Fehler erfordern kann.

Geschäftsbeschränkungen: Die Auswahl eines falschen Geschäftscodes kann Ihre Möglichkeiten zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten einschränken und es schwieriger machen, Lizenzen und Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten zu erhalten.

Zeit- und Ressourcenverschwendung: Die Notwendigkeit, den Aktivitätscode zu ändern, kann zusätzliche Zeit und Ressourcen verbrauchen und zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit rechtlicher und formeller Unterstützung verursachen.

Schritt für Schritt ein Unternehmen gründen

Schritt 1: Firmennamen und Rechtsform wählen Wählen Sie zunächst einen Namen für Ihr Unternehmen und legen Sie fest, welche Rechts- und Organisationsform Sie Ihrem Unternehmen geben möchten. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres gewählten Namens im nationalen Gerichtsregister, um sicherzustellen, dass er nicht bereits registriert ist.

Stufe 2: Festlegung der Ziele und Aktivitäten des Unternehmens und des genehmigten Kapitals. Definieren Sie die Ziele und Aktivitäten des geplanten Unternehmens und bestimmen Sie die erforderliche Höhe des Anfangskapitals. Wenn Sie beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, darf das Stammkapital nicht weniger als 5.000 PLN betragen. Bereiten Sie die Gründungsunterlagen, wie zum Beispiel die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag vor und lassen Sie diese notariell beglaubigen.

Schritt 3: Auswahl der Firmenadresse und Anmeldung beim Finanzamt Wählen Sie die Firmensitzadresse aus und melden Sie diese beim Finanzamt an, um eine Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number) zu erhalten.

Schritt 4: Eröffnung eines Bankkontos für das Unternehmen Eröffnen Sie ein Bankkonto für Ihr Unternehmen bei einer in Polen registrierten Bank.

Stufe 5: Registrierung im CEIDG Wenn Sie beabsichtigen, als Einzelunternehmer tätig zu werden, registrieren Sie sich online oder persönlich beim Finanzamt im Central Registration and Information on Economic Activity (CEIDG).

Schritt 6: Erlangung einer REGON-Nummer. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer REGON-Nummer im Register der juristischen Personen und Unternehmer (REGON).

Schritt 7: Beantragung einer Steueridentifikationsnummer Melden Sie sich beim Finanzamt an und beantragen Sie eine Steueridentifikationsnummer (Steueridentifikationsnummer) für Ihr Unternehmen.

Schritt 8: Meldung an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) Melden Sie Ihr Unternehmen bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) an.

Stufe 9: Ausfüllen und Einreichen des Antrags beim Landesgerichtsregister Füllen Sie den Antrag auf Eintragung des Unternehmens im Landesgerichtsregister (KRS) aus und reichen Sie ihn ein.

Stufe 10: Unterzeichnung von Verträgen mit Mitarbeitern Unterzeichnen Sie Verträge mit Mitarbeitern, wenn die Art Ihres Unternehmens dies erfordert.

Schritt 11: Zahlung der erforderlichen Steuergebühren. Schließlich zahlen Sie alle erforderlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Registrierung und Führung eines Unternehmens in Polen.

In jeder dieser Phasen besteht das Risiko, Zeit zu verschwenden und irreversible Folgen zu haben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an unseren Unternehmensgründungsberater zu wenden, der Sie bei jedem Schritt des Prozesses unterstützt. Wir werden beweisen, dass der gesamte Prozess einfach, schnell und angenehm sein kann!

Nachdem Sie alle diese Schritte abgeschlossen haben, sind Sie bereit, Ihr Unternehmen in Polen zu gründen.

Bitte bedenken Sie, dass die Unternehmensregistrierung in Polen von vielen Faktoren abhängt, beispielsweise von der Art des Unternehmens. Hier sind einige Beispiele:

Bauunternehmen: Bei der Gründung eines Bauunternehmens in Polen müssen Sie bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, z. B. entsprechende Genehmigungen für die Durchführung von Bautätigkeiten einholen und in entsprechenden Registern eingetragen sein. Möglicherweise müssen Sie auch über eine entsprechende Versicherung verfügen.

Transportunternehmen: Die Gründung eines Transportunternehmens in Polen erfordert die Einhaltung staatlicher Vorschriften, die Eintragung in das Transportregister und den Erhalt entsprechender Lizenzen und Genehmigungen.

Handelsunternehmen: Die Registrierung eines Handels- oder Dienstleistungsunternehmens in Polen erfordert die Registrierung in entsprechenden Registern, den Erhalt einer Lizenz zum Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen und möglicherweise die Notwendigkeit, über Lagerhäuser zu verfügen.

Ausbildungsunternehmen: Die Registrierung eines Ausbildungsunternehmens in Polen erfordert den Erwerb einer Lizenz zur Erbringung von Bildungsdienstleistungen, die Eintragung in entsprechende Register und die Erfüllung der Anforderungen an das Lehrpersonal und das Ausbildungsprogramm.

Jede Unternehmensart in Polen hat ihre eigenen, einzigartigen Registrierungsanforderungen. Daher ist es wichtig, bei der Wahl der Unternehmensform alle notwendigen Anforderungen zu berücksichtigen.

Wie können wir Ihnen bei der Unternehmensgründung in Polen helfen? Unser Beraterteam ist bereit, in jeder Phase des Unternehmensregistrierungsprozesses in ganz Polen umfassende Unterstützung zu leisten, auch online.

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