Aufenthaltserlaubniskarte

Eine Aufenthaltskarte ist ein Dokument, das das Recht eines Ausländers bestätigt, sich für einen bestimmten Zeitraum legal in Polen aufzuhalten.

Vorübergehender Aufenthalt

Unter vorübergehendem Aufenthalt versteht man das Recht eines Ausländers, sich auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel länger als 90 Tage, in Polen aufzuhalten.

Wohnaufenthalt

Der Aufenthaltsstatus ist der Status eines Ausländers, der ihm oder ihr erlaubt, sich für einen langfristigen legalen Zeitraum in Polen aufzuhalten, in der Regel nach Erfüllung bestimmter Bedingungen.

Ständiger Wohnsitz

Unter Daueraufenthalt versteht man das Recht eines Ausländers, sich auf der Grundlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf unbestimmte Zeit in Polen aufzuhalten.

Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist ein Dokument, das eine legale Beschäftigung in Polen unter bestimmten Bedingungen und für einen bestimmten Zeitraum ermöglicht.

Umtauschlizenz

Beim Umtausch eines Führerscheins handelt es sich um den Prozess des Erwerbs eines polnischen Führerscheins im Austausch gegen einen ausländischen, gemäß den in Polen geltenden Vorschriften und Anforderungen.

Eine Firma gründen

Bei der Gründung eines Unternehmens handelt es sich um den Prozess der Registrierung und Organisation eines Unternehmens, der es ihm ermöglicht, ein Unternehmen rechtmäßig zu führen.

Polnische Staatsbürgerschaft

Die polnische Staatsbürgerschaft ist die formelle Anerkennung einer Person als polnischer Staatsbürger, die ihr alle Rechte und Pflichten nach polnischem Recht verleiht.

Poles Karte

Die Polenkarte ist ein Dokument, das die Zugehörigkeit zur polnischen Nation für im Ausland lebende Menschen polnischer Herkunft bestätigt und ihnen bestimmte Privilegien in Polen gewährt.

Pesel

PESEL ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die jedem polnischen Staatsbürger und einigen Ausländern zugewiesen wird und zur eindeutigen Identifizierung einer Person in Verwaltungssystemen dient.

Meinung des Starosta

Bei der Stellungnahme des Starosta handelt es sich um eine formelle Beurteilung des örtlichen Arbeitsamtes hinsichtlich der Möglichkeit, einen Ausländer in einer bestimmten Position in Polen zu beschäftigen, die bei der Einreichung eines Antrags auf eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

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