Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird auf unbestimmte Zeit erteilt und von einer Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren begleitet.

Ein Ausländer, der sich unmittelbar vor dem Datum der Antragstellung mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Polen aufgehalten hat, kann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für die EU beantragen.

Eine Person mit einer solchen Erlaubnis hat das Recht, in Polen ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Die Information „Zugang zum Arbeitsmarkt“ wird in die ausgestellte Aufenthaltskarte eingetragen, die aus der Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis – EU resultiert.

Anträge können hier –> LINK spätestens am letzten Tag des legalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereicht werden.

Überprüfen Sie auch:

Bedingungen, die erfüllt sein müssen:

Abholung der Aufenthaltskarte:

  • Die Karte muss persönlich abgeholt werden.
  • Bei der Abholung werden Fingerabdrücke genommen.
  • Bewerbung für Minderjährige:
  • Ein Antrag auf Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis-EU für einen Minderjährigen wird gestellt von:

Eltern.

  • Vom Gericht bestellte Vormunde (oder einer von ihnen).
  • Bei der Antragstellung muss ein Kind ab 6 Jahren anwesend sein.
  • Dokumentanforderungen:
  • Die Unterlagen müssen in polnischer Sprache eingereicht werden:

In den Originalen.

  • Oder in einer Fotokopie mit zur Einsichtnahme vorgelegten Originalen.
  • Fremdsprachige Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden.
  • Kenntnisse der polnischen Sprache:
  • Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nachgewiesene Kenntnisse der polnischen Sprache erforderlich.

Liste der einzureichenden Unterlagen:

  • 2 Kopien eines gemäß den Anweisungen ausgefüllten Antrags auf Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis EU; nur 1 Kopie des Antrags – für Ausländer unter 13 Jahren.
  • 4 aktuelle Farbfotos, unbeschädigt, Maße 45×35 mm,
  • Ein gültiges Reisedokument (2 Fotokopien aller Seiten mit Stempeln, Anmerkungen und Einträgen, Original zur Einsichtnahme verfügbar); bei Ausländern unter 13 Jahren nur 1 Fotokopie des Reisedokuments.
  • Bestätigung der Zahlung der Stempelsteuer.

Dokumente, die die im Antrag angegebenen Umstände bestätigen:

Dokumente, die einen rechtmäßigen Aufenthalt in Polen für mindestens 5 Jahre belegen, oder Dokumente, die etwaige Unterbrechungen dieses Aufenthalts rechtfertigen. Der Aufenthalt gilt als ununterbrochen, wenn keine der Pausen länger als 6 Monate dauerte und die Gesamtdauer aller Pausen in den letzten 5 Jahren 10 Monate nicht überschritten hat. Außerdem müssen Sie eine Liste aller Auslandsreisen der letzten 5 Jahre vorlegen.

Dokumente, die eine dauerhafte und regelmäßige Einkommensquelle bestätigen, die ausreicht, um den Lebensunterhalt des Antragstellers und seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu decken: (für eine Person, die einen Haushalt alleine führt – ein Betrag über 701 PLN netto pro Monat, für eine Person in einer Familie – einen Betrag von mehr als 528 PLN netto pro Monat) in den letzten drei Jahren vor Einreichung des Antrags. Zu den Dokumenten gehören: Erklärung der abhängigen Personen, PIT 37- und UPO-Steuererklärungen, Kopien früherer befristeter Aufenthaltsgenehmigungen (Entscheidungen, Aufenthaltskarten, Visa), Kopien des aktuellen Arbeitsvertrags und früherer Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitsverträge, Mandate, spezifische Arbeiten .

Ein rechtsgültiger Vertrag über die Nutzung von Wohnräumen (ein Leihvertrag gilt nicht als Rechtstitel, es sei denn, die Leihgeber sind Kinder, Eltern, Ehepartner, Schwiegereltern oder Geschwister des Ausländers).

Ein Dokument, das den Besitz einer gültigen Krankenversicherung (ZUS RCA vom Arbeitgeber) bestätigt, oder eine Erklärung eines Versicherers über die Übernahme der Behandlungskosten in Polen.

Eine Bescheinigung der ZUS über die Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Jahre mit Angaben darüber, wer die Beiträge zahlt, wie hoch die monatliche Beitragsgrundlage ist und ob Renten-, Kranken-, Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Es sollte auch Informationen über die Zeiten des unbezahlten Urlaubs oder Krankheitsurlaubs und die monatliche Höhe des erhaltenen Krankengeldes enthalten (US-Formular 7 bei ZUS). Bescheinigung über keine Steuerrückstände (USA).

Dokumente, die Kenntnisse der polnischen Sprache bestätigen, wie zum Beispiel: offizielle Bestätigung der Kenntnisse der polnischen Sprache, d. h. ein von der Staatlichen Kommission für die Zertifizierung von Kenntnissen der polnischen Sprache als Fremdsprache ausgestelltes Zertifikat, mindestens B1-Niveau, ein Abschlussdiplom von einer Schule in Polen (z. B. Grundschule, Realschule, Gymnasium, Fachmittelschule) oder ein Hochschulabschluss (Bachelor, Master) mit dem Zusatz, dass die Unterrichtssprache Polnisch war, ein Abschlusszeugnis einer Schule im Ausland, wo die Unterrichtssprache Polnisch war. Zertifikate und Zeugnisse anderer Institutionen werden nicht akzeptiert.

Anmeldegebühren:

640 PLN für die Erteilung einer Genehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung.
50 PLN für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach Erhalt der Entscheidung.

Zeit, die Sache zu klären

Gemäß den geltenden Vorschriften muss das Verfahren zur Erteilung einer langfristigen EU-Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer spätestens drei Monate nach seinem Beginn abgeschlossen sein. Das Beschwerdeverfahren sollte jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Beschwerde abgeschlossen sein.

Berufungsverfahren

Gemäß den Vorschriften muss das Verfahren zur Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis-EU an einen Ausländer spätestens drei Monate nach Beginn abgeschlossen sein. Das Verfahren zur Prüfung der Beschwerde sollte innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Beschwerde abgeschlossen sein.

Die 5-jährige Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Republik Polen umfasst nicht den Aufenthalt eines Ausländers:

Wenn Sie als Arbeitnehmer arbeiten, der von einem Dienstleister zur Erbringung grenzüberschreitender Arbeiten entsandt wird, oder als Dienstleister, der grenzüberschreitende Tätigkeiten ausführt,

Wenn Sie sich mit einem Schengen-Visum in Polen aufhalten, das nur die Einreise und den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Polen erlaubt, das aus humanitären Gründen, im Interesse des Staates oder aufgrund internationaler Verpflichtungen ausgestellt wurde,

Während des Studienaufenthalts in Polen

Wenn Sie zur Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Republik Polen verpflichtet sind und die in der diesbezüglichen Entscheidung festgelegte Frist für die freiwillige Rückkehr noch nicht abgelaufen ist, auch wenn diese Frist verlängert wurde,

Wenn Sie gezwungen sind, das Hoheitsgebiet Polens zu verlassen, nachdem Ihnen die Erteilung oder Aufhebung einer Aufenthaltserlaubnis verweigert oder ein Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes abgelehnt oder zurückgezogen wurde,

Wenn Sie Mitglied des Personals einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines anderen Landes sind oder eine Person sind, die aufgrund von Gesetzen, internationalen Abkommen oder allgemein anerkannten internationalen Gepflogenheiten den Status hat, der den Mitgliedern dieser Vertretungen gleichwertig ist,

Wenn Sie sich in Polen auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis aufhalten, die im Zusammenhang mit einem unternehmensinternen Transfer erteilt wurde, sowohl im Rahmen der Tätigkeit eines leitenden Angestellten, einer Fachkraft, eines Praktikumsmitarbeiters als auch einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer, die diese Tätigkeit ausüben langfristige Mobilität oder aus Gründen, die einen kurzfristigen Aufenthalt erfordern,

Wenn während des Verfahrens zur Beantragung der Flüchtlingseigenschaft das Ergebnis dieses Verfahrens eine Verweigerung der Gewährung der Flüchtlingseigenschaft oder eines zusätzlichen Schutzes ist,

Wenn Sie sich auf der Grundlage einer im Rahmen des Kleinen Grenzverkehrs ausgestellten Grenzübertrittsgenehmigung aufhalten,

Erinnere dich daran:

Die Daueraufenthaltserlaubnis EU ist unbefristet gültig, die Aufenthaltskarte muss jedoch alle 5 Jahre erneuert werden. Um eine neue Karte zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf Ihrer aktuellen Karte einreichen.

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