Um als Ausländer legal arbeiten zu können, ist eine Arbeitserlaubnis für ganz Polen erforderlich.

Eine Arbeitserlaubnis ist ein wichtiges Dokument, das Ihnen erlaubt, in Polen zu arbeiten. Ohne diese Erlaubnis ist die rechtmäßige Aufnahme einer Beschäftigung nicht möglich, was verschiedene rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann, wie z. B. Geldstrafen, Abschiebung und ein Einreiseverbot für eine bestimmte Zeit nach Polen.

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, Sie in Polen zu beschäftigen. Vitworker, ein führender Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Genehmigungen für Ausländer, bietet Unterstützung bei der Vorbereitung von Dokumenten und der Erledigung aller erforderlichen Formalitäten.

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Wie erhält man eine Arbeitserlaubnis für eine Person aus dem Ausland?

In Polen gibt es verschiedene Kategorien von Arbeitserlaubnissen, z. B. befristete, unbefristete, saisonale, für delegierte Arbeitnehmer und für Personen, die ein eigenes Unternehmen führen. Um eine Genehmigung zu erhalten, ist es notwendig, den Antrag korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Unser qualifiziertes Personal ist auf diesen Bereich spezialisiert. Wir helfen Ihnen, den Antrag auszufüllen und bei der zuständigen Stelle einzureichen. Bei Bedarf stellen wir auf Anfrage des Amtes fehlende Unterlagen nach. Wenn Sie in diesem Bereich Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen, wie zum Beispiel:

Reisepass

Aufenthaltserlaubnis

Vertrag

Bescheinigung, dass keine Vorstrafen vorliegen

Auszug aus dem Register usw.

Jeder Ausländer mit entsprechender Qualifikation kann eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Die Wartezeit bis zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis kann je nach Art der Arbeit und individueller Situation zwischen mehreren Tagen und mehreren Monaten liegen.

Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen Ausländer in Polen wird von Anfang an bis zum Erhalt der Entscheidung mit unserer Unterstützung durchgeführt. Genehmigungen werden vom Woiwoden auf Antrag des Arbeitgebers ausgestellt und enthalten Folgendes:

  • Arbeitgeber,
  • Die Position und Art der Arbeit, die der Ausländer ausüben wird,
  • Arbeitsplatz,
  • Gehaltshöhe (pro Stunde, Monat oder Jahr),
  • Vertragsart (z. B.
  • Arbeitsvertrag, Mandatsvertrag, Werkvertrag),
  • Arbeitszeit (Vollzeit oder Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat),
  • Gültigkeitsdauer der Genehmigung.

Arbeitserlaubnis in Polen (Typen A, B, C, D, E, S)

  • Eine Arbeitserlaubnis vom Typ A ermöglicht einem Ausländer die Führung eines Unternehmens in Polen.
  • Eine Arbeitserlaubnis vom Typ B ermöglicht legale Saisonarbeit in Polen.
  • Für befristete Tätigkeiten gilt eine Arbeitserlaubnis Typ C, die einem Ausländer die Aufnahme einer Beschäftigung für einen bestimmten Zeitraum ermöglicht.
  • Eine Arbeitserlaubnis vom Typ D wird Arbeitnehmern ausgestellt, die von ausländischen Arbeitgebern zur Arbeit nach Polen entsandt werden.
  • Eine Arbeitserlaubnis vom Typ E ermöglicht es einem Ausländer, in Polen ein eigenes Unternehmen zu führen.
  • Die Arbeitserlaubnis Typ S wird für besondere Situationen verwendet, beispielsweise für Saisonarbeiten in der Landwirtschaft.

Welche Gebühren sind mit dem Arbeitserlaubnisverfahren verbunden?

Bei der Beantragung einer Erlaubnis müssen Sie eine angemessene Gebühr entrichten, die sich nach der Dauer der geplanten Beschäftigungsdauer und der Art der Erlaubnis richtet:

  • Wenn ein Ausländer für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten beschäftigt ist, beträgt die Gebühr 50 PLN.
  • Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 3 Monaten erhöht sich die Gebühr auf 100 PLN.
  • Für eine Arbeitserlaubnis des Typs D, die sich an Ausländer richtet, die zur Erbringung von Exportdienstleistungen in Polen entsandt werden, ist eine Gebühr von 200 PLN erforderlich.

Lohnt es sich, einen Ausländer ohne Erlaubnis zu beschäftigen? — Macht es Sinn, polnisches Recht zu brechen?

Die Beschäftigung eines Ausländers ohne entsprechende Erlaubnis hat schwerwiegende Folgen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Nach den geltenden Vorschriften dürfen Ausländer in Polen nur dann arbeiten, wenn sie über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen. Das Fehlen dieser Erlaubnis bedeutet, dass der Aufenthalt und die Arbeit in Polen illegal sind, was dazu führen kann, dass dem Arbeitnehmer schwere finanzielle und administrative Strafen sowie die Abschiebung und Aufnahme in die Liste unerwünschter Personen drohen. Darüber hinaus hat eine solche Person keinen Anspruch auf Sozial- und Gesundheitsleistungen und ist nicht versichert. Die Folgen einer fehlenden Arbeitserlaubnis betreffen auch den Arbeitgeber, der hohen Geldstrafen und Problemen mit Kontrollbehörden ausgesetzt ist. Auch ist ein solcher Mitarbeiter nicht versichert, was bei einem Arbeitsunfall schwerwiegende Folgen haben kann. Daher sollten Sie sich vor Arbeitsbeginn in Polen vergewissern, ob Sie über die entsprechende Arbeitserlaubnis verfügen und ob die von Ihnen ausgeübte Arbeit legal ist.

VITWORKER bietet wettbewerbsfähige Preise für Arbeitserlaubnisdienste und bietet umfassende Dienstleistungen in Polen. Die Experten verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Erlangung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer und sind mit den Verfahren und formalen Anforderungen bestens vertraut. VITWORKER behandelt jeden Kunden individuell, professionell und mit vollem Engagement und bietet schnelle und effiziente Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Das Unternehmen unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, die Ausländer von außerhalb der EU beschäftigen, und bietet ihnen Unterstützung und professionellen Service. Wenn Sie Hilfe bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Polen benötigen, nutzen Sie die Dienste von VITWORKER!

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